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Studiengebührenboykott - Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken
Samstag, 14. Juni 2008
Kontoinhaber: AStA der Universität Münster
Kontonummer: 457812
Kreditinstitut: Sparkasse Münsterland Ost
Bankleitzahl: 400 501 50


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Einzahlung auf das Treuhandkonto „Studiengebühren“, verwaltet durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Münster und den Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, werden die nachfolgenden AGB akzeptiert.

§1 Zahlungen

Einzahlungen werden ausschließlich von Studierenden der Universität Münster oder deren VertreterInnen durch Überweisung in Höhe von 275,00 € bis zum Ablauf der Rückmeldefrist (17. Juli 2008) auf das oben angegebene Konto getätigt.
Bei der Überweisung ist unter „Kunde – Referenznummer – Verwendungszweck“ die Matrikelnummer, gefolgt von einem Leerzeichen und der vollständige Name der/des Studierenden anzugeben. Bei Unvollständigkeit dieser Angaben werden die 275,00 € auf das Ursprungskonto zurücküberwiesen. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger entstehen, haftet die/der Einzelne.

§2 Treuhandkonto

Der eingezahlte Betrag bleibt Eigentum der/des Einzahlenden. Anfallende Zinsen werden verwendet um die Kosten der Kontoführung und Verwaltung des Treuhandkontos zu decken. Darüber hinaus anfallende Zinsen verbleiben im Eigentum der Verfassten Studierendenschaft.

Jede/jeder Einzahlende hat jederzeit das Recht, ihren/seinen eingezahlten Betrag zurück zu verlangen. Alternativ kann die Weiterleitung an die Universität Münster beantragt werden.
Der Antrag ist schriftlich beim AStA der Universität Münster einzureichen.
Entsprechende Formulare liegen im Büro des AStA, Schlossplatz 1, 48151 Münster, aus bzw. sind unter www.asta.ms online verfügbar. Der eingezahlte Betrag wird daraufhin binnen zwei Wochen an das einzahlende Konto zurück- bzw. an das Konto der Universität weiterüberwiesen.

Das Treuhandkonto wird gemeinschaftlich vom AStA der Universität Münster und der Rechtsanwaltssozietät Meisternst, Düsing, Manstetten, Dr. Schulze, Kettner, Achelpöhler, Prof. Dr. Stein, Lensing LL.M., Dr. Schuhmacher, Bundschuh, und Dr. Coenen, Geiststraße 2, 48151 Münster, verwaltet. Die eingezahlten Beträge können nur gemeinsam von der rechtlichen Vorsitzenden des AStA der Universität Münster, Ninja Schmiedgen und dem Anwalt Wilhelm Achelpöhler zurück- bzw. weiterüberwiesen werden.

§3 Quorum

Das Quorum gilt als erreicht, wenn bis zum Tage vor Ende der Rückmeldefrist (17. Juli 2008) Beträge von mindestens 7500 Studierenden gemäß §1 auf dem Treuhandkonto eingegangen sind.

Wird das Quorum erreicht und gilt der Studiengebührenboykott gemäß §4 als erfolgreich, werden die eingezahlten Beträge an die Einzahlenden zurücküberwiesen.

Wird das Quorum erreicht und gilt der Studiengebührenboykott gemäß §4 nicht als erfolgreich, überweist der Kontoinhaber binnen zwei Wochen, unter Weitergabe der Matrikelnummer und des Namens der/des Einzahlenden, den eingezahlten Betrag an die Universität Münster.

Wird das Quorum nicht erreicht, womit der Studiengebührenboykott automatisch als nicht erfolgreich gilt, überweist der Kontoinhaber binnen zwei Wochen, unter Weitergabe der Matrikelnummer und des Namens der/des Einzahlenden, den eingezahlten Betrag an die Universität Münster.


§4 Erfolgreicher Boykott

Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden ordnungsgemäß zurückgemeldet wurden, ohne dass sie Studienbeiträge gezahlt haben.

§5 Hinweise

Die Einzahlung auf das Treuhandkonto ist Bestandteil der Proteste für ein gebührenfreies Studium. Den Einzahlenden ist bekannt, dass sie in eigener Verantwortung handeln.
Die Einzahlung auf das Treuhandkonto schützt nicht vor Exmatrikulation. Die Träger des Kontos oder die Organisatoren können daher nicht für Nicht- oder Zuspätzahlung des Studienbeitrags oder hieraus entstehende Nachtteile belangt werden.

§6 Verjährung

Für Ansprüche aus diesem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung des AStA der Universität Münster über den Erfolg bzw. Misserfolg des Boykotts.

§7 Datenschutz

Die persönlichen Daten, welche auf dem Überweisungsträger erhoben werden, dienen ausschließlich der Rücküberweisung an die/den Einzahlenden bzw. die Weiterüberweisung an die Universität Münster. An die Universität Münster werden lediglich Matrikelnummer und Name der/des Einzahlenden weitergegeben und das auch nur, wenn die Weiterüberweisung gemäß §2 beantragt oder gemäß §3 allgemein durchgeführt wird. Alle persönlichen Daten werden nach Ablauf der Verjährungsfrist gemäß §6 binnen Wochenfrist gelöscht bzw. vernichtet.
 

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